Allgemeine Geschäftsbedingungen brentford AG
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die angegebenen Preise sind Festpreise inklusive Mehrwertsteuer.
2. Für Neukunden lauten die Konditionen Zahlung bei Bestellung. Nach Eingang der Bestellung wird eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Einzahlungsschein zugestellt. Der Auftrag wird nach erfolgter Zahlung fertig gestellt.
3. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn brentford ag über den Betrag frei verfügen kann.
4. Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5. Offerten gelten als verbindlich und haben eine Gültigkeit von 20 Tagen.
6. Hält der Kunde Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% zu entrichten.
7. Für Lieferungen an die Adresse des Käufers werden Versandkosten pauschal berechnet.
8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche festgestellt werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
Vertragserfüllung
9. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Sind einzelne Komponenten/Produkte nicht verfügbar, werden diese mit gleichwertigen oder besseren Komponenten ersetzt.
10. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.
Rücktritt durch brentford ag
11. brentford ag braucht nicht zu liefern, wenn produktionsrelevante Komponenten der zu liefernden Ware durch die Zulieferer eingestellt worden sind oder Fälle von höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und brentford ag die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Ferner muss brentford ag nachweisen, dass sie sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht hat. Über die genannten Umstände hat brentford ag den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Abnahmeverzug
12. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann brentford ag vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
13. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die angefallenen Lagerkosten zu bezahlen.
14. brentford ag kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
15. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann brentford ag bis 50% des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
16. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der brentford ag.
17. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter (insbesondere Pfändungen) sind brentford ag unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
Gewährleistung
18. Gewährleistungsansprüche erfolgen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
19. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
20. Die gelieferte Ware ist sofort auf ihre Vollzähligkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Beschädigungen sowie anderweitig verdeckte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und in geeigneter Form nachzuweisen.
21. Den Anweisungen bezüglich Lagerung, Transport, Aufstellung, Betrieb und Pflege hat der Käufer unbedingt Folge zu leisten. Sollten Mängel auf Grund von Nichterfüllung der Anweisungen entstehen, so ist brentford ag von der Haftung befreit und dem Käufer obliegt der Nachweis der Gewährleistungspflicht seitens der brentford ag.
22. Die Vollzähligkeit und Unversehrtheit der Lieferung wird durch den unterzeichneten Lieferschein resp. Rechnung gewährleistet.
23. Im Falle der Mangelhaftigkeit kommen die Garantieleistungen der brentford ag zur Anwendung, wobei grundsätzlich nur Anspruch auf Abstellung besteht. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bestehen ausdrücklich nicht.
Rücknahme
24. brentford ag verpflichtet sich gemäss Verordnung der Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), elektrische Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
25. Der Kauf ist verbindlich, es wird kein Widerrufsrecht gewährt.
Erfüllungsort Gerichtsstand
26. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen brentford ag und dem Käufer gilt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
27. Der Gerichtsstand ist Zug und gilt für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Geschäftsbedingungen des Käufers
28. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
Cham, den 01.01.2008